1 Schneesport im Rheinhessischen Turnerbund
Der RhTb / DTB betont die Vielseitigkeit und den "Sport für alle". Im Freizeit- und Breitensport wurden für den Bereich Schneesport Ausbildungsrichtlinien verfasst. Der Begriff Schneesport umfasst hier den alpinen Skilauf, Snowboard und den Skilanglauf. Das Ziel der Ausbildungen soll sein, dass Vereinsmitglieder diese Sportarten sicher erlernen und ausüben können und auf einem ansprechenden Niveau unterrichtet werden. Die Ausbildungen orientieren sich an den Richtlinien des Deutschen Verbandes für das Skilehrwesen DVS. Somit ist die Ausbildung vergleichbar, zu der anderer Landesturnbünde und auch zu anderen schneesporttreibenden Verbänden. Der Wintersport in der Form des Skifahrens und Snowboardens ist in der Satzung des DTB als Breitensport verankert. Die Wettkampfsparte wird vertreten durch den Wintervierkampf.
1.1 Organisation des Skilehrwesens
International:
- ISIA: Internationaler Skilehrerverband (Berufsskilehrer)
- IVSS: Internationaler Verband für Skilauf an Schulen
- IVSI: Internationaler Verband für Skiinstrukteure und Skilehrwarte (Vereinslehrkräfte).
Nationaler Dachverband:
- DVS Interski Deutschland (Deutscher Verband für das Skilehrwesen), mit aktuell 9 Mitgliedsverbänden
Der DTB bildet nach den Richtlinien des Deutschen Verbandes für Skilehrwesen DVS aus.
1.2 Organisation des Fachgebietes Schneesport im Deutschen Turnerbund
BUND (Deutscher Turnerbund):
Der Bundesfachausschuss wird geleitet vom Bundesfachwart für Skilauf. Der Beauftragte für das Ausbildungswesen ist Mitglied im Bundesfachausschuss und leitet das Bundeslehrteam. Das Bundeslehrteam ist zuständig für die Prüfung der ÜL-Oberstufe und der Skischulausbilder, sowie die Fortbildung der Landesausbilder.
LAND (Rheinhessischer Turnerbund):
Der Fachausschuss wird geleitet vom Landesskiwart. Sein Vertreter ist der Leiter des Landeslehrteams. Das Landeslehrteam ist zuständig für Sichtung, Prüfung und Fortbildung der C-Trainer Fitness- und Gesundheitssport – Natursport Winter. Das Lehrteam wird nach Zustimmung des Fachausschusses durch den Landesskiwart berufen.
VEREIN:
Im Verein ist der Skischulleiter verantwortlich für den Kursbetrieb und der Skischulausbilder für die Aus- und Fortbildung der Übungsleiter.
2 Ausbildungskonzept im Skilauf Deutscher Turnerbund
Die Voraussetzung zur Aufnahme Ausbildung zum C-Trainer bedeutet ein sicheres Beherrschen eines Wintersportgeräts (Ski, Snowboard, oder Langlaufski) in unterschiedlichem Gelände und Schnee. Wichtig ist das Interesse am Umgang mit Menschen und am Unterrichten. Darauf aufbauend erfolgt die Vorbereitung in den Vereinsskischulen in Technik, Methodik und Theorie.
Im Deutschen Turnerbund Fachbereich Natursport Winter gibt es folgende Ausbildungsstufen:
- C-Trainer Fitness- und Gesundheitssport
- DVS Übungsleiter Oberstufe
- Skischulausbilder
- Landesausbilder
Alle Ausbildungsstufen unterscheiden zwischen Ski, Snowboard und Langlauf. Ab der Oberstufe findet die Differenzierung auch durch separate Lehrgänge statt.
An der Ausbildung sind beteiligt:
Skischulausbilder – sie sind im Auftrag des Landesverbandes berechtigt:
- die vereinsinterne Fortbildung der Skilehrkräfte zu leiten
- Nachwuchskräfte auszubilden und für die Prüfung C-Trainer und Oberstufe vorzubereiten
- vereinsinterne Fortbildungsmaßnahmen in anderen Skischulen im Auftrag des Landesverbandes durchzuführen
- bei Ausbildungslehrgängen im Auftrag des Landesverbandes mitzuwirken
- dezentrale Fortbildung der C-Trainer (jedoch nicht Ski-ÜL Oberstufe)
- skischulinterne Sichtungslehrgänge durchzuführen
Landesausbilder - sie sind im Auftrag des Landesverbandes berechtigt C-Trainer auszubilden und zu prüfen
- DVS-Ski-Übungsleiter Oberstufe aus- und fortzubilden (jedoch nicht zu prüfen)
- DVS-Ski-Übungsleiter Oberstufe Vorbereitungs- und Qualifikationslehrgänge durchzuführen
- Ausbildungsvorträge zu halten und Arbeitskreise zu leiten
- bei Ausbildungs- und Fortbildungslehrgängen des Deutschen Turnerbundes im Auftrag des Bun-desskiwarts mitzuwirken
- Skischulausbilder heranzubilden (jedoch nicht zu prüfen)
Bundesausbilder – sie sind im Auftrag des Deutschen Turnerbundes berechtigt:
- DVS-Ski-Übungsleiter Oberstufe auszubilden und zu prüfen
- Skischulausbilder auszubilden und zu prüfen
- als Ausbilder bei der Fortbildung der Landeslehrteams mitzuwirken
3 Ausbildungsrahmen C- Trainer Fitness- und Gesundheitssport Natursport Winter (RhTb)
3.1 Voraussetzungen :
- Teilnahme mit dem vollendeten 16. Lebensjahr, Ausgabe der Lizenz mit dem vollendeten 18. Lebenjahr
- Überdurchschnittliches Fahrkönnen und Beherrschung geschnittener Schwünge (Ski oder Snowboard)
- Eine Teilnahme am Sichtungslehrgang wird empfohlen
- Rechtzeitige Anmeldung zum Prüfungslehrgang
- Erste-Hilfe-Nachweis (8 Doppelstunden) nicht älter als 2 Jahre
- 2 Passbilder
- Personalbogen dem Landesskiwart ausgefüllt per E-Mail zusenden (Download unter: www.rhtb-schnee.de)
Die Ausbildung besteht aus 8 Modulen, welche in 3 Einheiten vermittelt werden.
a) Basislehrgang:
- Modul 1: Basiskurs allgemeine Prävention
- Modul 7: Vereins- und verbandsbezogener Bereich
- Modul 4: Skilanglauf & Nordic Walking
- Modul 5: Schneeschuhwandern im Winter
c) Praxis
- Modul 2: Personen- und gruppenbezogener Bereich
- Modul 3: Besonderheiten des Natursports im Winter
- Modul 6: Ski / Snowboard
- Modul 8: Lernerfolgskontrolle
Der Teil c) Praxis ist auf 2 Veranstaltungen aufgeteilt und besteht aus der Ausbildung mit anschließender Prüfung in:
Prüfungsabschnitt Praxis :- Praxis 1:
- Demonstrationskönnen, Tagesnoten, aus den Bereichen des Lehrplans
- Praxis 2:
- Freies Fahren mindestens zwei Teilstrecken
- Ski - Riesenslalom: 2 Durchgänge, der bessere wird bewertet.
- Snowboard - Pistenfreestyle
- Benotete Lehrprobe
- Microteaching, Tagesnote
- Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice-Verfahren, alternativ mündliche Prüfung) – 75%-Note
- Referat – 25%-Note
Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Stunden.
3.2 Bewertungssystem für RhTb-Prüfungen C-Trainer Fitness und Gesundheit, Natursport Winter
Benotet wird nach dem Notensystem von 1 bis 6. Witterungs- und schneebedingte Änderungen des Prüfungsprogramms sind vorbehalten
Die Prüfung bestanden hat wer,
- In jedem der vier Prüfungsabschnitte mindestens die Note 4,5 erreicht hat
- Nicht mehr als zweimal schlechter als die Note 4,5 erreicht hat
- Im Abschnitt „Freies Fahren“ keine Note 6 hat.
Nachprüfung:
- Die Nachprüfung darf frühestens nach sechs Monaten gemacht werden und muss spätestens nach zwei Jahren abgelegt worden sein.
- Wer die Prüfung in mehr als einem Prüfungsabschnitt nicht bestanden hat, muss den Lehrgang und die Prüfung insgesamt wiederholen.
- Wer einen Prüfungsabschnitt nicht bestanden hat muss nur diesen Teil wiederholen.
- Im Prüfungsabschnitt Praxis müssen nur die Teile wiederholt werden, die schlechter als 4,5 be-wertet wurden.
- Die Nachprüfung kann nur einmal abgelegt werden. Besteht der Kandidat diese Prüfung nicht, muss der Lehrgang insgesamt wiederholt werden.
Zur Prüfungsvorbereitung gibt es diverse Vorbereitungsdokumente auf den Internetseiten des DTB /RhTb. Für die Ausbildung ist der aktuelle Lehrplan für Ski oder Snowboard, herausgegeben vom Deutschen Verband für das Skilehrwesen notwendig. Zuständig für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungslehrgänge ist der RhTb. Der Ausweis nach bestandener Prüfung wird durch den Landesskiwart ausgegeben.
3.3 Fortbildung
Die Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss (Lizenz C-Trainer Breitensport) ist gemäß Richtlinien des DOSB 4 Jahre gültig und muss durch eine Fortbildung mit 15 Lehreinheiten verlängert werden
Die Fortbildung muss durch den Skischulleiter im jährlichen Skischulbericht, bis zum 1.12. eines Jahres an den Landesfachwart gemeldet werden, ansonsten kann keine Jahresmarke für den Übungsleiterausweis ausgegeben werden.
4 Landeslehrteam Schneesport
4.1 Qualifikation, Berufung und Abberufung
Über die fachliche Qualifikation von Mitgliedern des Landeslehrteams entscheidet der Leiter des Landeslehrteams. Die Berufung und Abberufung von Mitgliedern des Landeslehrteams Skilauf des Rheinhessischen Turnerbundes erfolgt auf Antrag des Leiters des Landeslehrteams mit Zustimmung des Fachausschuss Schneesport durch den Landesskiwart. Das Lehrteam des RhTb besteht aus jeweils maximal fünf Skifahrern und Snowboardern. Die Mitglieder werden jährlich vom Leiter des Lehrteams festgelegt und vom Landesskiwart für ein weiteres Jahr berufen. Bei Richtlinienverstößen kann der Landesskiwart das Mitglied mit sofortiger Wirkung aus dem Landeslehrteam abberufen.
4.2 Voraussetzungen
- Skischulausbilder oder gleichwertige Ausbildung
- hervorragende skifahrerische, methodische/didaktische und theoretische Fähigkeiten
- Empfehlung des Skischulleiters, des Vereinsvorstandes, oder eines Mitglieds des Lehrteams
- Bereitschaft für Einsätze am jährlichen Fortbildungs- und Sichtungslehrgang sowie an der C-Trainer-Ausbildung.
- Teilnahme an Planung und Durchführung von Ausbildungslehrgängen/Maßnahmen während der gesamten Saison
4.3 Fortbildung
Mitglieder des Landeslehrteams müssen sich jährlich auf der DTB – Lehrteamschulung fortbilden oder eine dreitägige Nachschulung bei der RhTb – Landesfortbildung durch aktuell fortgebildete Mitglieder des Landeslehrteams besuchen.
4.4 Richtlinien für das Nachwuchslehrteam Schneesport
Das Lehrteam des RhTb kann auf unbestimmte Zeit ein Nachwuchslehrteam einrichten, mit dem Ziel, geeignete Lehrkräfte für das Landeslehrteam Schneesport auszubilden.
Zielgruppe: talentierte und sehr motivierte Skifahrer/innen mit dem Ziel, im Landeslehrteam mitzufahren. Mindestqualifikation: Übungsleiter/in Oberstufe
Eintritt ins Nachwuchsteam erfolgt durch eine Einladung des Fachausschusses.
Anforderungen an Mitglieder dieses Teams:
- hohe skifahrerische Qualitäten
- „geeignete Persönlichkeit“: Gruppengefühl, Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Lust zum Unterrichten
- Zeit für die anfallenden Termine (mind. 7 Tage pro Saison) und Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in
- Fachausschuss und Lehrteam
Die anfallenden Kosten (Anfahrt, Lift, ggf. Übernachtung) müssen selbst getragen werden.









