Fachgebiete im RhTB:

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Richtlinien

1 Schneesport im Rheinhessischen Turnerbund

Der RhTb / DTB betont die Vielseitigkeit und den "Sport für alle". Im Freizeit- und Breitensport wurden für den Bereich Schneesport Ausbildungsrichtlinien verfasst. Der Begriff Schneesport umfasst hier den alpinen Skilauf, Snowboard und den Skilanglauf. Das Ziel der Ausbildungen soll sein, dass Vereinsmitglieder diese Sportarten sicher erlernen und ausüben können und auf einem ansprechenden Niveau unterrichtet werden. Die Ausbildungen orientieren sich an den Richtlinien des Deutschen Verbandes für das Skilehrwesen DVS. Somit ist die Ausbildung vergleichbar, zu der anderer Landesturnbünde und auch zu anderen schneesporttreibenden Verbänden. Der Wintersport in der Form des Skifahrens und Snowboardens ist in der Satzung des DTB als Breitensport verankert. Die Wettkampfsparte wird vertreten durch den Wintervierkampf.

1.1 Organisation des Skilehrwesens

International:

  • ISIA: Internationaler Skilehrerverband (Berufsskilehrer)
  • IVSS: Internationaler Verband für Skilauf an Schulen
  • IVSI: Internationaler Verband für Skiinstrukteure und Skilehrwarte (Vereinslehrkräfte).

Nationaler Dachverband:

  • DVS Interski Deutschland (Deutscher Verband für das Skilehrwesen), mit aktuell 9 Mitgliedsverbänden

Der DTB bildet nach den Richtlinien des Deutschen Verbandes für Skilehrwesen DVS aus.

 

1.2 Organisation des Fachgebietes Schneesport im Deutschen Turnerbund

BUND (Deutscher Turnerbund):

Der Bundesfachausschuss wird geleitet vom Bundesfachwart für Skilauf. Der Beauftragte für das Ausbildungswesen ist Mitglied im Bundesfachausschuss und leitet das Bundeslehrteam. Das Bundeslehrteam ist zuständig für die Prüfung der ÜL-Oberstufe und der Skischulausbilder, sowie die Fortbildung der Landesausbilder.

LAND (Rheinhessischer Turnerbund):

Der Fachausschuss wird geleitet vom Landesskiwart. Sein Vertreter ist der Leiter des Landeslehrteams. Das Landeslehrteam ist zuständig für Sichtung, Prüfung und Fortbildung der C-Trainer Fitness- und Gesundheitssport – Natursport Winter. Das Lehrteam wird nach Zustimmung des Fachausschusses durch den Landesskiwart berufen.

VEREIN:

Im Verein ist der Skischulleiter verantwortlich für den Kursbetrieb und der Skischulausbilder für die Aus- und Fortbildung der Übungsleiter.

2 Ausbildungskonzept im Skilauf Deutscher Turnerbund

Die Voraussetzung zur Aufnahme Ausbildung zum C-Trainer bedeutet ein sicheres Beherrschen eines Wintersportgeräts (Ski, Snowboard, oder Langlaufski) in unterschiedlichem Gelände und Schnee. Wichtig ist das Interesse am Umgang mit Menschen und am Unterrichten. Darauf aufbauend erfolgt die Vorbereitung in den Vereinsskischulen in Technik, Methodik und Theorie.

Im Deutschen Turnerbund Fachbereich Natursport Winter gibt es folgende Ausbildungsstufen:

  1. C-Trainer Fitness- und Gesundheitssport
  2. DVS Übungsleiter Oberstufe
  3. Skischulausbilder
  4. Landesausbilder

Alle Ausbildungsstufen unterscheiden zwischen Ski, Snowboard und Langlauf. Ab der Oberstufe findet die Differenzierung auch durch separate Lehrgänge statt.

An der Ausbildung sind beteiligt:

Skischulausbilder – sie sind im Auftrag des Landesverbandes berechtigt:

  • die vereinsinterne Fortbildung der Skilehrkräfte zu leiten
  • Nachwuchskräfte auszubilden und für die Prüfung C-Trainer und Oberstufe vorzubereiten
  • vereinsinterne Fortbildungsmaßnahmen in anderen Skischulen im Auftrag des Landesverbandes durchzuführen
  • bei Ausbildungslehrgängen im Auftrag des Landesverbandes mitzuwirken
  • dezentrale Fortbildung der C-Trainer (jedoch nicht Ski-ÜL Oberstufe)
  • skischulinterne Sichtungslehrgänge durchzuführen

Landesausbilder - sie sind im Auftrag des Landesverbandes berechtigt C-Trainer auszubilden und zu prüfen

  • DVS-Ski-Übungsleiter Oberstufe aus- und fortzubilden (jedoch nicht zu prüfen)
  • DVS-Ski-Übungsleiter Oberstufe Vorbereitungs- und Qualifikationslehrgänge durchzuführen
  • Ausbildungsvorträge zu halten und Arbeitskreise zu leiten
  • bei Ausbildungs- und Fortbildungslehrgängen des Deutschen Turnerbundes im Auftrag des Bun-desskiwarts mitzuwirken
  • Skischulausbilder heranzubilden (jedoch nicht zu prüfen)

Bundesausbilder – sie sind im Auftrag des Deutschen Turnerbundes berechtigt:

  • DVS-Ski-Übungsleiter Oberstufe auszubilden und zu prüfen
  • Skischulausbilder auszubilden und zu prüfen
  • als Ausbilder bei der Fortbildung der Landeslehrteams mitzuwirken

3 Ausbildungsrahmen C- Trainer Fitness- und Gesundheitssport Natursport Winter (RhTb)

3.1 Voraussetzungen :

  • Teilnahme mit dem vollendeten 16. Lebensjahr, Ausgabe der Lizenz mit dem vollendeten 18. Lebenjahr
  • Überdurchschnittliches Fahrkönnen und Beherrschung geschnittener Schwünge (Ski oder Snowboard)
  • Eine Teilnahme am Sichtungslehrgang wird empfohlen
  • Rechtzeitige Anmeldung zum Prüfungslehrgang
  • Erste-Hilfe-Nachweis (8 Doppelstunden) nicht älter als 2 Jahre
  • 2 Passbilder
  • Personalbogen dem Landesskiwart ausgefüllt per E-Mail zusenden (Download unter: www.rhtb-schnee.de)

Die Ausbildung besteht aus 8 Modulen, welche in 3 Einheiten vermittelt werden.

a) Basislehrgang:

  • Modul 1: Basiskurs allgemeine Prävention
  • Modul 7: Vereins- und verbandsbezogener Bereich
b) Nordic Sports
  • Modul 4: Skilanglauf & Nordic Walking
  • Modul 5: Schneeschuhwandern im Winter

c) Praxis

  • Modul 2: Personen- und gruppenbezogener Bereich
  • Modul 3: Besonderheiten des Natursports im Winter
  • Modul 6: Ski / Snowboard
  • Modul 8: Lernerfolgskontrolle

Der Teil c) Praxis ist auf 2 Veranstaltungen aufgeteilt und besteht aus der Ausbildung mit anschließender Prüfung in:

Prüfungsabschnitt Praxis :
  • Praxis 1:
  • Demonstrationskönnen, Tagesnoten, aus den Bereichen des Lehrplans
  • Praxis 2:
  • Freies Fahren mindestens zwei Teilstrecken
  • Ski - Riesenslalom: 2 Durchgänge, der bessere wird bewertet.
  • Snowboard - Pistenfreestyle
Prüfungsabschnitt Lehreignung :
  • Benotete Lehrprobe
  • Microteaching, Tagesnote
Prüfungsabschnitt Theorie:
  • Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice-Verfahren, alternativ mündliche Prüfung) – 75%-Note
  • Referat – 25%-Note

Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Stunden.

3.2 Bewertungssystem für RhTb-Prüfungen C-Trainer Fitness und Gesundheit, Natursport Winter

Benotet wird nach dem Notensystem von 1 bis 6. Witterungs- und schneebedingte Änderungen des Prüfungsprogramms sind vorbehalten

Die Prüfung bestanden hat wer,

  • In jedem der vier Prüfungsabschnitte mindestens die Note 4,5 erreicht hat
  • Nicht mehr als zweimal schlechter als die Note 4,5 erreicht hat
  • Im Abschnitt „Freies Fahren“ keine Note 6 hat.

Nachprüfung:

  • Die Nachprüfung darf frühestens nach sechs Monaten gemacht werden und muss spätestens nach zwei Jahren abgelegt worden sein.
  • Wer die Prüfung in mehr als einem Prüfungsabschnitt nicht bestanden hat, muss den Lehrgang und die Prüfung insgesamt wiederholen.
  • Wer einen Prüfungsabschnitt nicht bestanden hat muss nur diesen Teil wiederholen.
  • Im Prüfungsabschnitt Praxis müssen nur die Teile wiederholt werden, die schlechter als 4,5 be-wertet wurden.
  • Die Nachprüfung kann nur einmal abgelegt werden. Besteht der Kandidat diese Prüfung nicht, muss der Lehrgang insgesamt wiederholt werden.

Zur Prüfungsvorbereitung gibt es diverse Vorbereitungsdokumente auf den Internetseiten des DTB /RhTb. Für die Ausbildung ist der aktuelle Lehrplan für Ski oder Snowboard, herausgegeben vom Deutschen Verband für das Skilehrwesen notwendig. Zuständig für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungslehrgänge ist der RhTb. Der Ausweis nach bestandener Prüfung wird durch den Landesskiwart ausgegeben.

3.3 Fortbildung

Die Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss (Lizenz C-Trainer Breitensport) ist gemäß Richtlinien des DOSB 4 Jahre gültig und muss durch eine Fortbildung mit 15 Lehreinheiten verlängert werden

Die Fortbildung muss durch den Skischulleiter im jährlichen Skischulbericht, bis zum 1.12. eines Jahres an den Landesfachwart gemeldet werden, ansonsten kann keine Jahresmarke für den Übungsleiterausweis ausgegeben werden.

4 Landeslehrteam Schneesport

4.1 Qualifikation, Berufung und Abberufung

Über die fachliche Qualifikation von Mitgliedern des Landeslehrteams entscheidet der Leiter des Landeslehrteams. Die Berufung und Abberufung von Mitgliedern des Landeslehrteams Skilauf des Rheinhessischen Turnerbundes erfolgt auf Antrag des Leiters des Landeslehrteams mit Zustimmung des Fachausschuss Schneesport durch den Landesskiwart. Das Lehrteam des RhTb besteht aus jeweils maximal fünf Skifahrern und Snowboardern. Die Mitglieder werden jährlich vom Leiter des Lehrteams festgelegt und vom Landesskiwart für ein weiteres Jahr berufen. Bei Richtlinienverstößen kann der Landesskiwart das Mitglied mit sofortiger Wirkung aus dem Landeslehrteam abberufen.

4.2 Voraussetzungen

  • Skischulausbilder oder gleichwertige Ausbildung
  • hervorragende skifahrerische, methodische/didaktische und theoretische Fähigkeiten
  • Empfehlung des Skischulleiters, des Vereinsvorstandes, oder eines Mitglieds des Lehrteams
  • Bereitschaft für Einsätze am jährlichen Fortbildungs- und Sichtungslehrgang sowie an der C-Trainer-Ausbildung.
  • Teilnahme an Planung und Durchführung von Ausbildungslehrgängen/Maßnahmen während der gesamten Saison

4.3 Fortbildung

Mitglieder des Landeslehrteams müssen sich jährlich auf der DTB – Lehrteamschulung fortbilden oder eine dreitägige Nachschulung bei der RhTb – Landesfortbildung durch aktuell fortgebildete Mitglieder des Landeslehrteams besuchen.

4.4 Richtlinien für das Nachwuchslehrteam Schneesport

Das Lehrteam des RhTb kann auf unbestimmte Zeit ein Nachwuchslehrteam einrichten, mit dem Ziel, geeignete Lehrkräfte für das Landeslehrteam Schneesport auszubilden.

Zielgruppe: talentierte und sehr motivierte Skifahrer/innen mit dem Ziel, im Landeslehrteam mitzufahren. Mindestqualifikation: Übungsleiter/in Oberstufe

Eintritt ins Nachwuchsteam erfolgt durch eine Einladung des Fachausschusses.

Anforderungen an Mitglieder dieses Teams:

  • hohe skifahrerische Qualitäten
  • „geeignete Persönlichkeit“: Gruppengefühl, Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Lust zum Unterrichten
  • Zeit für die anfallenden Termine (mind. 7 Tage pro Saison) und Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in
  • Fachausschuss und Lehrteam

Die anfallenden Kosten (Anfahrt, Lift, ggf. Übernachtung) müssen selbst getragen werden.

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1 Ausbildungskonzept im Skilauf Deutscher Turnerbund

Die Voraussetzung zur Aufnahme der Ski-/Langlauf-/Snowboardlehrerausbildung bedeutet ein sicheres Beherrschen des Wintersportgeräts in unterschiedlichem Gelände und Schnee. Wichtig ist das Interesse am Umgang mit Menschen und am Unterrichten. Darauf aufbauend erfolgt die Vorbereitung in den Vereinsskischulen in Technik, Methodik und Theorie.

Im Deutschen Turnerbund gibt es Ausbildungen im Alpinen Skilauf, Snowboard und Skilanglauf:

Alpiner Skilauf: 1. Skiübungsleiter Grundstufe

2. DVS Übungsleiter Oberstufe

3. Skischulausbilder

4. Landesausbilder

Skilanglauf: 1. Langlaufübungsleiter Grundstufe

2. Landesausbilder

Snowboard: 1. Snowboard-Instruktor Grundstufe

2. Snowboard-Instruktor Oberstufe

3. Landesausbilder

Der DTB bildet als Mitglied des Deutschen Verbandes für Skilehrwesen DVS im Rahmen der Richtlinien Ski-Übungsleiter aus. An dieser Ausbildung sind entsprechend beteiligt:

Skischulausbilder – sie sind im Auftrag des Landesverbandes berechtigt:

  • die vereinsinterne Fortbildung der Skilehrkräfte zu leiten
  • Nachwuchskräfte auszubilden und für die Prüfung Ski-Übungsleiter Grundstufe und Oberstufe vorzubereiten
  • vereinsinterne Fortbildungsmaßnahmen in anderen Skischulen im Auftrag des Landesverbandes durchzuführen
  • bei Ausbildungslehrgängen im Auftrag des Landesverbandes mitzuwirken
  • dezentrale Fortbildung der Ski-Übungsleiter Grundstufe (jedoch nicht Ski-ÜL Oberstufe)
  • skischulinterne Sichtungslehrgänge für Ski-ÜL-Anwärter als Ersatz für zentrale ÜL-Anwärter-Lehrgänge des RhTb.

Landesausbilder - sie sind im Auftrag des Landesverbandes berechtigt:

  • Ski-Übungsleiter Grundstufe auszubilden und zu prüfen
  • DVS-Ski-Übungsleiter Oberstufe aus- und fortzubilden (jedoch nicht zu prüfen)
  • DVS-Ski-Übungsleiter Oberstufe Vorbereitungs- und Qualifikationslehrgänge durchzuführen
  • Ausbildungsvorträge zu halten und Arbeitskreise zu leiten
  • bei Ausbildungs- und Fortbildungslehrgängen des Deutschen Turnerbundes im Auftrag des Bundesskiwarts mitzuwirken
  • Skischulausbilder heranzubilden (jedoch nicht zu prüfen)

Bundesausbilder – sie sind im Auftrag des Deutschen Turnerbundes berechtigt:

  • DVS-Ski-Übungsleiter Oberstufe auszubilden und zu prüfen
  • Skischulausbilder auszubilden und zu prüfen
  • als Ausbilder bei der Fortbildung der Landeslehrteams mitzuwirken
  • Wiederholungsprüfungen und Nachprüfungen von DVS-Ski-Übungsleitern Oberstufe und Skischulausbildern durchzuführen


Skilauf Alpin

Skischule/Turnverein

Theorieausbildung

Erste Hilfe Kurs (16 Stunden)

nicht älter als zwei Jahre

Sichtungslehrgang

(3 Tage)

Übungsleiter Grundstufe

7 Tage

frühestens nach zwei Jahren

Übungsleiter Oberstufe

Vorbereitungslehrgang oder Qualifikation 3 Tage

DVS-ÜL Oberstufe

Prüfungslehrgang

7 Tage

frühestens nach zwei Jahren

Skischul/Vereinsausbilder

Vorbereitungslehrgang und Prüfungslehrgang

7 Tage

Nachwuchsteam

Qualifikation

Landesausbilder

Qualifikation

Bundesausbilder


Langlauf

Skischule/Turnverein

Theorieausbildung

Erste Hilfe Kurs (16 Stunden)

nicht älter als zwei Jahre

Sichtungslehrgang

(3 Tage)

Übungsleiter Grundstufe

7 Tage


Snowboard

Skischule/Turnverein

Theorieausbildung

Erste Hilfe Kurs (16 Stunden)

nicht älter als zwei Jahre

Sichtungslehrgang

(3 Tage)

Snowboard-Instruktor

7 Tage

frühestens nach zwei Jahren

Snowboard-Instruktor Oberstufe Vorbereitungs-lehrgang 3 Tage

Snowboard-Instruktor Oberstufe Prüfungs-lehrgang 7 Tage

frühestens nach zwei Jahren

Nachwuchsteam

Qualifikation

Landesausbilder

Qualifikation

Bundesausbilder


Detaillierte Vorraussetzungen und Inhalte der Prüfung zum Übungsleiter Langlauf Grundstufe können beim DTB erfragt werden, da diese Ausbildung nicht von allen Landesverbänden angeboten wird.

2 Landeslehrteam Schneesport

2.1 Qualifikation, Berufung und Abberufung

Über die fachliche Qualifikation von Mitgliedern des Landeslehrteams entscheidet der Leiter des Landeslehrteams. Die Berufung und Abberufung von Mitgliedern des Landeslehrteams Skilauf des Rheinhessischen Turnerbundes erfolgt auf Antrag des Leiters des Landeslehrteams mit Zustimmung des Fachausschuss Schneesport durch den Landesskiwart. Das Lehrteam des RhTb besteht aus jeweils maximal fünf Skifahrern und Snowboardern. Die Mitglieder werden jährlich vom Leiter des Lehrteams festgelegt und vom Landesskiwart für ein weiteres Jahr berufen. Die Einhaltung der Richtlinien überwacht der Landeskiwart. Bei Richtlinienverstößen kann der Landesskiwart das Mitglied mit sofortiger Wirkung aus dem Landeslehrteam abberufen.

2.2 Voraussetzungen

§ Skischulausbilder oder gleichwertige Ausbildung

§ hervorragende skifahrerische, methodische/didaktische und theoretische Fähigkeiten

§ Empfehlung des Skischulleiters, des Vereinsvorstandes, oder eines Mitglieds des Lehrteams

§ jährliche Fortbildungspflicht bei der DTB-Lehrteamschulung oder Nachschulung auf der RhTb

Landesfortbildung durch aktuell fortgebildete Mitglieder des Landeslehrteams

§ Einsatzmöglichkeit am jährlichen Fortbildungs- und Sichtungslehrgang sowie an der Theorie- und

Praxisausbildung

§ Arbeitseinsatz zur Planung und Durchführung von Ausbildungslehrgängen/Maßnahmen während

der gesamten Saison

2.3 Fortbildung

Mitglieder des Landeslehrteams müssen sich jährlich auf der DTB – Lehrteamschulung fortbilden oder eine dreitägige Nachschulung bei der RhTb – Landesfortbildung durch aktuell fortgebildete Mitglieder des Landeslehrteams besuchen.

2.4 Richtlinien für das Nachwuchslehrteam Schneesport

Das Lehrteam des RhTb kann auf unbestimmte Zeit ein Nachwuchslehrteam einrichten, mit dem Ziel, geeignete Lehrkräfte für das Landeslehrteam Schneesport auszubilden.

Zielgruppe: talentierte und sehr motivierte Skifahrer/innen mit dem Ziel, im Landeslehrteam mitzufahren. Mindestqualifikation: Übungsleiter/in Oberstufe

Eintritt ins Nachwuchsteam erfolgt durch eine Einladung des Fachausschusses.

Anforderungen an Mitglieder dieses Teams:
a) hohe skifahrerische Qualitäten
b) „geeignete Persönlichkeit“:
Gruppengefühl, Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Lust zum Unterrichten
c) Zeit für die anfallenden Termine (mind. 7 Tage pro Saison) und Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in

Fachausschuss und Lehrteam

Die anfallenden Kosten (Anfahrt, Lift, ggf. Übernachtung) müssen selbst getragen werden.

3 Prüfungsrahmen RhTb Grundstufe

 

 

Voraussetzungen :

  • vollendetes 17. Lebensjahr
  • überdurchschnittliches Fahrkönnen und Beherrschung geschnittener Schwünge
  • Erste-Hilfe-Nachweis (8 Doppelstunden) nicht älter als 2 Jahre (am Theorielehrgang mitbringen)
  • zwei Passbilder (am Theorielehrgang mitbringen)
  • Personalbogen dem Landesskiwart ausgefüllt per E-Mail zusenden (Download unter: www.rhtb.de)
  • Teilnahme am Sichtungslehrgang ist verpflichtend (rechtzeitige Anmeldung !!)
  • Teilnahme am RhTb-Theorielehrgang (rechtzeitige Anmeldung !!)
  • rechtzeitige Anmeldung zum Prüfungslehrgang

Fortbildung

Die Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss (Lizenz) ist 3 Jahre gültig. Durch einen vollständig besuchten Fortbildungslehrgang verlängert sich die Lizenz ab diesem Termin um weitere 3 Jahre. Dieser muss entweder zentral bei einem RhTb – Fortbildungslehrgang oder in der Skischule bei einem Skischulausbilder gemacht werden. Die Fortbildung muss durch den Skischulleiter im jährlichen Skischulbericht, bis zum 1.12. eines Jahres an den Landesfachwart gemeldet werden, ansonsten kann keine Jahresmarke für den Übungsleiterausweis ausgegeben werden.

3.1 PRÜFUNGSRAHMEN Rheinhessischer Turnerbund SKI-ÜBUNGSLEITER GRUNDSTUFE

Der Lehrgang besteht aus der Ausbildung mit anschließender Prüfung in:

Prüfungsabschnitt Praxis :

Praxis 1:

  • Demonstrationskönnen, Tagesnoten, aus den Bereichen des Lehrplans

Praxis 2:

  • Freies Fahren mindestens zwei Teilstrecken
  • Riesenslalom: 2 Durchgänge, der bessere wird bewertet.

Prüfungsabschnitt Lehreignung :

  • Benotete Lehrprobe
  • Microteaching, Tagesnote

Prüfungsabschnitt Theorie:

  • Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice-Verfahren, alternativ mündliche Prüfung) – 75%-Note
  • Referat – 25%-Note

Die Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 120 Stunden.

3.2 Prüfungsrahmen Rheinhessischer Turnerbund Snowboard-Instruktor Grundstufe

 

Der Lehrgang besteht aus der Ausbildung mit anschließender Prüfung in:

Prüfungsabschnitt Praxis :

Praxis 1:

  • Demonstrationskönnen, Tagesnoten, zwei gedriftete und ein geschnittener Schwung

Praxis 2:

  • Pistenfreestyle
  • Freies Fahren, auf mindestens zwei Teilstrecken

Prüfungsabschnitt Lehreignung :

  • Benotete Lehrprobe
  • Microteaching, Tagesnote

Prüfungsabschnitt Theorie:

  • Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice-Verfahren, alternativ mündliche Prüfung) – 75%-Note
  • Referat – 25%-Note

3.3 Bewertungssystem für RhTb-Grundstufenprüfungen

Benotet wird nach dem Notensystem von 1 bis 6

Witterungs- und schneebedingte Änderungen des Prüfungsprogramms sind vorbehalten

Die Prüfung bestanden hat wer,

  • In jedem der vier Prüfungsabschnitte mindestens die Note 4,5 erreicht hat
  • Im Prüfungsabschnitt Praxis (1+2) nicht mehr als zweimal schlechter als die Note 4,5 erreicht hat
  • Im Abschnitt „Freies Fahren“ keine Note 6 hat.

Nachprüfung:

  • Die Nachprüfung darf frühestens nach sechs Monaten gemacht werden und muss spätestens nach zwei Jahren abgelegt worden sein.
  • Wer die Prüfung in mehr als einem Prüfungsabschnitt nicht bestanden hat, muss den Lehrgang und die Prüfung insgesamt wiederholen.
  • Wer einen Prüfungsabschnitt nicht bestanden hat muss nur diesen Teil wiederholen.
  • Im Prüfungsabschnitt Praxis müssen nur die Punkte wiederholt werden, die schlechter als 4,5 bewertet wurden.
  • Die Nachprüfung kann nur einmal abgelegt werden. Besteht der Kandidat diese Prüfung nicht, muss der Lehrgang insgesamt wiederholt werden.

Zur Prüfungsvorbereitung gibt es diverse Vorbereitungsdokumente auf den Internetseiten des DTB /RhTb. Für die Ausbildung ist der aktuelle Lehrplan für Ski oder Snowboard, herausgegeben vom Deutschen Verband für das Skilehrwesen notwendig.

Zuständig für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungslehrgänge ist der RhTb. Nach bestandener Prüfung erhält der ÜL-Grundstufe den ÜL-Ausweis. Der Ausweis ist nur in Verbindung mit der Jahresmarke gültig. Die Jahresmarke wird durch den Landesskiwart ausgegeben.

 

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